Nichtraucherschutz

Hinterlegt unter Allgemein, Diskussion

Wie viel Staat muss sein? Wohin führen uns die Rauchverbote? In Gaststätten soll nach dem Willen des Senats nur noch geraucht werden dürfen, wenn separate Raucherräume ausgewiesen werden.
 
 
Hierfür gelten aber weitere Bedingungen:
 
-Die Anzahl der Plätze im Nichtraucherbereich muss deutlich höher sein, als die Anzahl der Plätze im Raucherraum.
 
- Das Betreten der Gaststätte bzw. Vereinsgaststätte und der Toilettenzugang müssen außerhalb des Raucherraumes möglich sein.
 
- Der Raucherraum stellt einen Nebenraum dar und ist nicht der Haupt(gast)-Raum. - Der Raucherraum ist baulich so zu errichten und zu benutzen, dass eine Gesundheitsgefährdung für nicht rauchende Gäste und das Personal ausgeschlossen werden.
 
- Der Raucherraum ist von außen deutlich sichtbar zu kennzeichnen.
Nur haben viele Gaststätten keine abgrenzbaren Räume, so dass sie Raucher- und Nichtraucherräume einrichten können. Auch werden viele Gaststätten die oben genannten Kriterien nicht erfüllen können. Ich ahne schon den bürokratischen Aufwand, wenn ein Gastwirt dennoch einen Raucherraum einrichten will.
 
Arbeitsschutz muss sein. Auch sollen die Gefahren des Passivrauchens nicht klein geredet werden. Nur geht ein komplettes Rauchverbot in Gaststätten ohne separate Räume am Ziel vorbei.
Die Berlinerinnen und Berliner sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie es bei einem Gaststättenbesuch qualmfrei haben wollen oder nicht.
Daher fordern wir im Berliner Abgeordnetenhaus eine gesetzliche Regelung, dass die Gaststättenbetreiberinnen und –betreiber selbst entscheiden können, ob sie ihre Gaststätte als Rauchergaststätte ausweisen und dies am Eingang der Gaststätte deutlich sichtbar machen.
 
Die FDP-Fraktion hat unter dem Motto „Verbieten lässt sich alles. Rauchverbot – nein danke!“ eine Aktion gestartet:
http://www.fdpfraktionberlin.de/pdf/fdp_karte.pdf
 
Den Senatsentwurf finden sie hier
http://www.berlin.de/imperia/md/content/lb-drogen-sucht/qualmfrei/berliner_nrsg_entwurf.pdf
 
Den Entwurf der FDP-Fraktion finden Sie hier
http://www.fdpfraktionberlin.de/Parlament/index.php?cat=Parlament_antraege_einzel&id=690

Kommentare

7 Kommentare zu “Nichtraucherschutz” vorhanden.

  1. Jan am 1. November, 2007 10:40

    Hallo, Ich find den Artikel ganz schön. Kann mir jemand in kurzen Worten erklären, wie ich als Nichtraucher und Familienvater mich und meine Kinder vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens nach den jeweiligen Gesetzesvorlagen schützen kann.
    Beim generellen Rauchverbot kann ich mir das vorstellen, wenn die Gaststättenbetreiber das selbst regeln sollen, hab ich als Konsument die Möglichkeit zu Hause zu bleiben oder evtl. vor meinem Restaurantbesuch 10 Restaurants anzurufen, um nach Nichtraucherschutz zu fragen.
    Viele Grüße

  2. stefan am 1. November, 2007 12:12

    Schade das die FDP keine Selbstbestimmung für Gäste und Angestellte will. Mit der geplanten Regelung könnte nämlich jeder frei entscheiden ob er ein Lokal besucht oder nicht, es ist ja kein Raucher gezwungen in ein rauchfreies Lokal zu gehen.

    Gaststätten sind öffentliche Räume, die Lungen der Angestellten und Gäste hingegen Privat. So ist ein Rauchverbot eine einfache Frage der Liberalität.

  3. Mirco Dragowski am 3. November, 2007 18:48

    Zur Zeit regeln es die Gaststättenbetreiber. Musst Du, Jan, deshalb zu Hause bleiben? Es gibt bereits jetzt Gaststätten, die für sich ein Rauchverbot verhängt haben, da sie der Ansicht sind, so Kunden eher anzusprechen. Die Gaststättenbetreiber handeln also eigenverantwortlich und haben frei entschieden.
    Sicher, Stefan, sollen Gäste und Angestellte selbstbestimmt handeln und frei entscheiden können.
    Entscheiden kann ich aber nur, wenn ich mind. zwei Optionen habe, z.B. Nichtraucher und Raucher.
    Nach dem geplanten Gesetz gibt es weder für viele Gaststättenbetreiber mangels Ausnahmemöglichkeit eine Option, sie müssen “Nichtraucher” wählen, noch für viele Gäste sowie Angestellte, die z.B. selber rauchen. Gaststätten, in denen geraucht werden darf, werden wegen der Hürden seltener.

    Also - Selbstbestimmung und freie Entscheidung: Ja! Aber dann für alle - auch für Gaststättenbetreiber sowie rauchende Angestellte und Gäste.

  4. Jan am 5. November, 2007 09:52

    Vielen Dank für die Erläuterung an Mirco Dragowski.

  5. Dr. Gerd Kruse am 1. Dezember, 2007 13:16

    Tut mir leid, aber die Freigabe der Entscheidung über das Rauchen in Gaststätten für die Wirte ist für mich falsch verstandene Liberalität. Hier entscheidet nicht jeder für sich, sondern ein Süchtiger (und was anderes ist ein Raucher oder eine Raucherin nicht) über die Gesundheit der Mehrheit.
    Ich war gerade letztes Wochenende in Wiesbaden, dort gilt ein Rauchverbot in Gaststätten seit dem 1.10., es war eine wahre Wohltat, dort ineiner Gaststätte zu Essen und zu sitzen. Und die Gaststätten waren voll!!

  6. Wolfgang Winkelmann am 2. Dezember, 2007 17:53

    Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass das Rauchen der Gesundheit schadet und eine Sucht ist, an der unser Staat aber gern kräftig verdient und sogar den Tabakanbau subventioniert! Das Nichtraucherschutzgesetz soll zu Recht den öffentlichen Bereich schützen, wie Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Verkehrsmittel usw. Aber bitte nicht die Gaststätten, denn das sind offene Räume, die man nicht nutzen muss, sondern, wenn man will, nutzen kann. Der Gastwirt hat das Hausrecht und soll entscheiden, ob er Raucher und Nichtraucher oder nur Nichtraucher bewirten möchte und der Gast soll entscheiden, wo er einkehren möchte. Der Gastwirt trägt das wirtschaftliche Risiko seiner Entscheidung und der Gast trägt das gesundheitliche Risiko seiner Entscheidung! Wir sind doch wohl noch mündige Bürger! In den Bundesländern, wo das Gesetz schon in Kraft ist, gibt es teilweise nachweislich erhebliche Umsatzrückgänge in der Gastronomie, speziell in den sog. Kneipen. Der wirtschafliche Schaden wird erheblich sein, viele Existenzen und Arbeitsplätze kosten. Und nur, weil einige wenige Genussverweigerer mir nicht zutrauen, dass ich als Nichtraucher nicht selbst für mich entscheiden kann.

  7. Kilian Scheltat am 4. Dezember, 2007 00:46

    Das wichtige an dieser Diskussion ist die Sichtweise. Nicht das Rauchen ist normal, sondern dass Nichtrauchen. Dazu folgendes Beispiel.
    Angenommen alle mit braunen Haaren würden alle die mit Blonden schlagen. Die Diskussion die nun geführt wird ist also folgende. Sollen die Braunhaarigen aufhören die Blonden zu schlagen?
    Die Position der FDP ist momentan: Nein, denn die Blonden könnten sich ja die Haare färben. Und es würde ja die Rechte der Braunen einschränken. Das Beispiel ist zwar patologisch aber beschreibt ganz gut die Situation. Nicht der Nichtraucher erzeugt das Problem sondern der Raucher.
    Ich meine was sollen wir denn den Angestellten sagen? Ja suchen sie sich einen neuen Job wenn es ihnen nicht passt, dass sie passiv rauchen, und sie damit möglicherweise früher sterben? In diesem Fall wird doch massiv in die Rechte der Angestellten eingeschnitten. Es ist eigentlich eine Unding, dass es überhaupt mal erlaubt war in Gaststätten zu rauchen. Das liegt einfach daran,dass man früher nicht wusste das rauchen schädlich ist.

Antwort hinterlassen